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Strafbefehl und Einsprache

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Strafverfahren auf einfache Weise mit einem Strafbefehl abgeschlossen werden. Betroffene Parteien können einen Strafbefehl akzeptieren oder dagegen Einsprache erheben.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft. Er wird meistens per Post zugestellt. Darin steht, dass eine bestimmte beschuldigte Person eine bestimmte Straftat begangen hat und welche Strafe sie dafür erhält. Auch die weiteren Folgen der Straftat und des Strafverfahrens werden im Strafbefehl geregelt. So zum Beispiel die Bezahlung der Verfahrenskosten, die Bezahlung von Schadenersatz oder die Rückgabe von sichergestellten Gegenständen. Wenn keine Partei innert Frist dagegen Einsprache erhebt, wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil.  

Wann kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen?

Wenn diese Voraussetzungen beide erfüllt sind:

  • Die Straftat ist genügend bewiesen, zum Beispiel weil die beschuldigte Person die Tat gestanden hat.
  • Die Strafe ist nicht höher als 180 Tagessätze Geldstrafe oder 180 Tage Freiheitsstrafe. (Wird eine früher bedingt aufgeschobene Strafe nun vollzogen, so muss diese einberechnet werden.)

Welche Vorteile hat ein Strafbefehl?

Die Parteien müssen bei dieser Art von Verfahrensabschluss nicht zu einer Gerichtsverhandlung erscheinen. Meistens geht das Verfahren dadurch schneller und kostet weniger.

Was muss ich tun, wenn ich einen Strafbefehl erhalte?

Wenn Sie mit dem Inhalt des Strafbefehls einverstanden sind, können Sie einfach abwarten. Wenn keine Partei eine Einsprache erhebt, wird der Strafbefehl zum vollstreckbaren Urteil.
Wenn Sie mit dem Strafbefehl nicht einverstanden sind, müssen Sie dagegen Einsprache erheben.

Wie erhebe ich Einsprache?

  • Sie schreiben, dass Sie gegen den Strafbefehl Einsprache erheben oder mit dem Strafbefehl nicht einverstanden sind.
  • Wenn Sie wollen, können Sie die Einsprache begründen. Dies hilft der Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen zu entscheiden und kann das Verfahren beschleunigen.
  • Sie unterschreiben die Einsprache von Hand.
  • Sie müssen die Einsprache innert 10 Tagen der Post oder der Staatsanwaltschaft übergeben.
    Ihre Frist für die Einsprache beginnt am Tag nach dem Empfang des Strafbefehls. Wenn Sie eine Abholungseinladung bekommen haben und Sie den Strafbefehl nicht innert 7 Tagen bei der Post abholen, beginnt die Frist am Tag danach zu laufen. Die Einsprache gilt an dem Tag als eingereicht, an dem der Brief von der Post oder Staatsanwaltschaft gestempelt wird. 
Die Einsprachefrist kann nach Gesetz nicht verlängert werden.
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