Die Generalstaatsanwaltschaft leitet die Staatsanwaltschaft und ist für die fachgerechte und effiziente Strafverfolgung verantwortlich.
Die Generalstaatsanwaltschaft besteht aus der Generalstaatsanwältin oder dem Generalstaatsanwalt sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern. Neben ihren Leitungsaufgaben nehmen die Generalstaatsanwältin oder der Generalstaatsanwalt sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter die ihnen gemäss Gesetz zukommenden Aufgaben wahr, insbesondere
- vor den für die Beurteilung von Beschwerden und Berufungen zuständigen Stellen des Obergerichts
- gegenüber den Bundesbehörden bei der Feststellung der sachlichen Zuständigkeit
- bei der Regelung des interkantonalen Gerichtsstandes
Die Generalstaatsanwaltschaft amtet als kantonale Zentralbehörde für internationale Rechtshilfe in Strafsachen (primär Koordination von grenzüberschreitenden Zustellungen und Beweismassnahmen).
Die Zusammensetzung der Staatsanwaltschaft entnehmen Sie bitte dem Staatskalender.