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Strafanzeige und Strafantrag

Damit es zu einem Strafverfahren kommt, muss die Strafbehörde von einer strafbaren Handlung wissen. Mit einer Strafanzeige informieren Sie die Behörden, so dass diese handeln können.

Offizialdelikt

Die Straftat wird von den Strafverfolgungsbehörden auch dann verfolgt, wenn die geschädigte Person keine Strafanzeige einreicht. Beispiele sind Raub, Erpressung, Vergewaltigung. Voraussetzung: Die Behörde muss von der Straftat wissen.

Antragsdelikt

Diese Straftaten werden nur auf Antrag verfolgt. Sie als geschädigte Person müssen also erklären, dass Sie die Bestrafung der Täterschaft verlangen. Beispiele für Antragsdelikte sind: Sachbeschädigung, Beschimpfung, Drohung, Hausfriedensbruch.

Achtung: Verzichten Sie ausdrücklich auf einen Antrag, so ist dieser Verzicht endgültig!

Antragsfrist

Zur Stellung des Strafantrages haben Sie drei Monate Zeit. Die Frist läuft ab dem Tag, da Ihnen die Täterschaft bekannt wird. Sie können einen Strafantrag auch gegen unbekannte Täterschaft stellen.

Kann ich den Strafantrag zurückziehen?

Ja. Aber Achtung: Der Rückzug ist endgültig!

Wer kann eine Strafanzeige einreichen?

Jede Person kann Straftaten anzeigen, auch Minderjährige.

Wo muss ich die Strafanzeige einreichen?

Sie können dies bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft tun. Am einfachsten gehen Sie zur Polizei und erzählen, was passiert ist. Bringen Sie wenn möglich Belege und Beweise mit. Die Polizei schreibt Ihre Angaben in einem Protokoll auf und führt die nötigen Abklärungen durch. Nach Abschluss ihrer Ermittlungen leitet sie ihre Feststellungen zusammen mit der Anzeige und den weiteren Akten an die Staatsanwaltschaft weiter.

Polizeiwache finden

Kann ich eine Strafanzeige online einreichen?

Bestimmte Straftaten können Sie schon heute bequem online anzeigen:

  • Diebstahl von Velo oder Mofa
  • Diebstahl von elektronischen Geräten
  • Diebstahl von Ski oder Snowboard
  • Diebstahl oder Verlust eines Kontrollschildes
  • Sachbeschädigung

Brauche ich dazu einen Anwalt oder eine Anwältin?

Grundsätzlich nicht. In komplexen Fällen kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beizuziehen, zum Beispiel bei schwierigen Sach- oder Rechtslagen.

Wie finde ich einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin?

Beispielsweise via den Webauftritt des Bernischen Anwaltsverbandes BAV. Im Mitgliederverzeichnis finden Sie detaillierte Angaben über die bevorzugten Tätigkeitsgebiete der Anwaltschaft.

Zum Bernischen Anwaltsverband BAV

Welche Unterlagen muss ich einer Strafanzeige beilegen?

Verträge, Quittungen, Belege, Briefe, Emails, Bilder usw. - einfach alles, was mit der strafbaren Handlung in Zusammenhang steht.

Sieht die beschuldigte Person, was ich in meiner Anzeige schreibe?

Ja. Nur ausnahmsweise können Sie anonym bleiben, so wenn Ihnen eine ernsthafte Gefahr droht.

Werde ich informiert, wie es mit meiner Anzeige weitergeht?

Sie haben Anspruch darauf zu erfahren, ob ein Strafverfahren eingeleitet und wie es erledigt wird. Sie müssen dafür die Staatsanwaltschaft, die sich mit dem Fall befasst, anfragen.

Können mir im Zusammenhang mit der Anzeigeneinreichung Kosten entstehen?

Bei Antragsdelikten, ja: Wenn Sie mutwillig oder grobfahrlässig gehandelt haben, kann es sein, dass Sie die Verfahrenskosten bezahlen müssen.

Sicherheitsleistung bei Ehrverletzungsdelikten

Bei Ehrverletzungsdelikten kann die Staatsanwaltschaft die antragstellende Person auffordern, innert einer Frist für allfällige Kosten und Entschädigungen eine Sicherheit zu leisten. Wird die Sicherheit nicht fristgerecht geleistet, so gilt der Strafantrag als zurückgezogen.

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