Hinweis für eGov-Eingaben (Versandart "Einschreiben")
Bitte verwenden Sie für elektronische Eingaben (eGov) an die Staatsanwaltschaft ausschliesslich die Versandart «Einschreiben». Die Staatsanwaltschaft nimmt eGov-Eingaben nur in dieser Form entgegen, weil nur mit dieser Versandart die gesetzlich vorgeschriebene Quittung ausgegeben wird (Art. 91 Abs. 3 StPO).
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