Die Strafverfolgung ist Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft leitet die Untersuchung und klärt den Sachverhalt. Gestützt auf die erhobenen Beweise entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob beim Strafgericht Anklage erhoben, ein Strafbefehl erlassen oder das Verfahren eingestellt wird. Dem Strafgericht obliegt anschliessend die Beurteilung des angeklagten Sachverhaltes und der Entscheid darüber, ob eine beschuldigte Person schuldig oder unschuldig ist. Im Gerichtsverfahren vertritt die Staatsanwaltschaft als Partei die Anklage.
Organisatorisch besteht die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern aus der Generalstaatsanwaltschaft, drei Staatsanwaltschaften für das ganze Kantonsgebiet (eine Staatsanwaltschaft für die Verfolgung von Wirtschaftsdelikten, eine Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben und eine Staatsanwaltschaft für Jugendstrafsachen), sowie vier regionalen Staatsanwaltschaften (Berner Jura-Seeland, Emmental-Oberaargau, Bern-Mittelland und Oberland).
